Prozessbegleitung

Prozessbegleitung.

Minderjährige Opfer von Gewalt- oder Sexualdelikten und deren Angehörige, die Anzeige erstattet haben oder eine Anzeige erwägen, haben Anspruch auf kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung.

Das Kinderschutzzentrum ist vom Bundesministerium für Justiz mit der Durchführung der Prozessbegleitung im gesamten Bundesland Salzburg beauftragt. Je früher die Opfer bzw. deren Eltern mit dem Kinderschutzzentrum Kontakt aufnehmen, desto besser kann geholfen werden. Bitte melden Sie sich deshalb schon bei einem begründeten Verdacht auf Missbrauch oder Gewalt.

Kinder und Jugendliche, die als Opfer bei der Polizei oder bei Gericht aussagen müssen, sind oft schweren seelischen Belastungen ausgesetzt. In dieser Situation ist es sehr hilfreich, Unterstützung für das Kind und sich selbst in Anspruch zu nehmen. Das Kinderschutzzentrum informiert Sie und Ihr Kind, was zu tun ist und begleitet Sie durch den gesamten Prozess. Das Kinderschutzzentrum ist zu keiner Anzeige verpflichtet, wir helfen bei der Entscheidung für oder gegen eine Anzeige. Die Kontaktaufnahme erfolgt auf Wunsch anonym, alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.

Im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung werden das Kind und die Bezugsperson auf die Befragungen im Rahmen des Strafprozesses optimal vorbereitet. Ziel ist es, die Belastungen für das Kind, den Jugendlichen und die Angehörigen so gering wie möglich zu halten. Mit der ebenfalls kostenlosen juristischen Prozessbegleitung werden erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beauftragt.

Termine und Infos: beratung@kinderschutzzentrum.at